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Rechtsgrundlagen zur Einstufung von Gefahrstoffen

Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH)

Die REACH-Verordnung ist die europäische Rechtsgrundlage dafür, dass Chemikalien nicht einfach so auf den Markt gebracht werden dürfen, sondern zuvor auf gefährliche Eigenschaften untersucht und entsprechend dem GHS-System gekennzeichnet werden müssen. Gefahrstoffe müssen dazu mit den ermittelten Gefährdungen bei der in Helsinki ansässigen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden.

Chemikaliengesetz

Der Deutsche Bundestag hat durch das Chemikaliengesetz Regelungen zur Umsetzung der REACH-Verordnung und der CLP-Verordnung für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland getroffen und dabei z.B. die in Deutschland involvierten Behörden benannt. Darüber hinaus hat das Parlament durch das Chemikaliengesetz umfangreiche Befugnisse an die Bundesregierung übertragen. (Recherchieren Sie, wo und wie oft im Chemikaliengesetz Sätze vorkommen, die mit "Die Bundesregierung wird ermächtigt,..." beginnen.) Auf dieser Rechtsgrundlage hat die Bundesregierung z.B. die Gefahrstoffverordnung erlassen können.