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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Abfälle, die schulintern vorbehandelt werden sollen

Nach dem Kategorisierungssystem der RiSU handelt es sich entweder um Stoffe, die erst nach Vorbehandlung in eines der vorgesehenen Abfallsammelgefäße entsorgt werden können (Abfallkategorie "B7") oder um Stoffe, die nach dieser Vorbehandlung direkt ins Abwasser entsorgt werden können (Abfallkategorie "B8"). Dazu sind in der Risu Beispiele aufgeführt. Ich habe diese Beispiele aufgegriffen und mit weiteren Beispielen angereichert. Sie finden die Aufstellung bei den Hinweisen zu einzelnen Chemikalien.