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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Kategorisierung von Gefahrstoffabfällen

Bitte nehmen Sie die Kategorisierung ernst. Es ist einem Entsorger nicht egal, was alles in der stinkenden schwarzen Masse steckt - er muss Ihren Abfall ja wirklich entsorgen. Sie hingegen geben Ihn ja nur aus der Hand. Ob es schwarz ist oder stinkt oder klebrig ist, das ist alles egal. Aber welcher Stoffklasse der Inhalt angehört - und noch wichtiger: Welche Stoffklassen also nicht enthalten sind, das ist dem Entsorger bei der weiteren Behandlung wichtig!

Kategorisierung gemäß RiSU

In der RiSU gibt es für Chemikalienabfälle die folgenden Kategorien:

B1: Flüssige anorganische saure und basische Abfälle

B2: Feste organische Abfälle

B3: Flüssige organische Abfälle

B4: Anorganische Lösungen insbesondere Schwermetallverbindungen

B5: Quecksilber

B6: Feste brandfördernde Abfälle

B7: Schulinterne Vorbehandlung

B8: Schulinterne Entsorgung Siehe Notfallentsorgung

B9: Radioaktive Stoffe

Folgen sie den angegebenen Links, um weitere Angaben zu diesen Kategorien zu erhalten.

Kategorisierung gemäß Europäischem Abfallverzeichnis

Gemäß Anlage 2 der "Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis" werden chemische Abfälle in Kategorien eingeteilt, denen Abfallschlüsselnummern zugewiesen werden. Das bedeutet:

Wenn Sie Ihren Abfall einer dieser Kategorien zuordnen können, gibt es für diesen Abfall auch einen Entsorgungsweg!

Selbstverständlich verhält es sich so, dass die oben angegebenen Kategorisierungen der RiSU kompatibel mit dem europäischen Abfallverzeichnis sind. Deshalb ist das folgende für sie nur dann von Bedeutung, wenn Sie einen Abfall entsorgen wollen, der sich nicht einer der RiSU-Kategorien zuordnen lässt.

Wenn Sie die Anlage 2 der genannten Verordnung durchlesen, werden Sie auf unzählige Nummern treffen, von denen die meisten Ihnen nicht im mindesten weiterhelfen. Aber die Nummern sind nach Kapiteln geordnet. Interessant für Sie sind insbesondere folgende Kapitel:

Es ist sicher nicht Ihre Aufgabe, Ihren Abfall einer dieser Kategorien zuzuordnen und wenn Ihre Entsorgungswege eingespielt sind, müssen Sie sich um Abfallschlüsselnummern nicht scheren. Wenn es aber im konkreten Fall Schwierigkeiten gibt, einen Abfall loszuwerden, kann es ja vielleicht helfen, wenn Sie Ihrem Entsorger Vorschläge machen können, unter welcher Abfallschlüsselnummer Ihr Abfall entsorgt werden könnte.

Wenn Sie das Gefahrstoffverwaltungsprogramm DEGINTU nutzen, finden Sie in der integrierten Gefahrstoffdatenbank für die dort hinterlegten Chemikalienabfallarten auch die Abfallschlüsselnummern.

Kategorisierung durch Ihr Entsorgungsunternehmen

Wenn Ihr Entsorger Ihnen Auflagen macht, ihren Abfall in einer bestimmten Weise zu sammeln, so hat dies Vorang!