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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Organisation der Entsorgung

Konzept

In III - 2.6 der RiSU heißt es:

Die Schulen sind gefordert, in Absprache mit dem Schulträger ein Entsorgungskonzept zu erstellen, das den gesetzlichen Bestimmungen und kommunalen Satzungen entspricht.

Es geht dabei vor allem um eine Kategorisierung der Abfallarten. Die RiSU enthält in der genannten Stelle auch gleich einen Vorschlag für ein solches Konzept, der sich weitgehend durchgesetzt hat. Sollten beauftragte Entsorger darauf bestehen, Abfälle anders zu kategorisieren, so ist dies möglich und hat - ev. in Absprache mit der Schulverwaltung Vorrang.

Organisation

In III - 2.6 der RiSU heißt es:

In der Schule werden Gefahrstoffabfälle, die schulintern nicht beseitigt werden können, für die Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsberechtigten bereitgestellt. Die Modalitäten werden nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt, i. d. R. durch den Sachkostenträger.

Es ist erschütternd, wie uneinheitlich diese "Modalitäten" geregelt sind. Selbst in Berlin ist jeder Bezirk sein eigenes Königreich und regelt die Dinge selbst. Es ist alles vertreten. Von Helft euch selbst, dann hilft Euch Gott bis Abfälle können soundso angemeldet werden, damit die Abholung veranlasst werden kann. Natürlich haben auf sich selbst gestellte Schulen größte Nöte:

Die "Modalitäten" einer sicheren Entsorgung sind anders!

Erkundigen Sie sich in Ihrer zuständigen Schulverwaltung, wie die "Modalitäten" bei Ihnen sind.

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