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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen einer konkreten Eizelchemikalie

Wann immer Sie eine Einzelchemikalien entsorgen wollen, z.B. die Flasche mit dem Benzaldehyd, der unbrauchbar geworden ist, weil er schon zum großen Teil zu Benzoesäure oxidiert ist, versuchen Sie, die Flasche so wie sie ist, beim Entsorger loszuwerden. Das ist zwar kostenintensiver, weil der weitere Entsorgungsweg vom Entsorger "von Hand" festgelegt werden muss, aber es rechnet sich gegen den Aufwand, Arbeitszeit und Chemikalienressourcen für die Behandlung eines Abfalls einzusetzen.

Wenn es sich um eine Chemikalie handelt, die Sie eigentlich noch gut brauchen könnten, überlegen Sie, ob eine Aufreinigung möglich ist und lohnt! Vielleicht lässt sich die dafür notwendige Umkristallisation oder Destillation ja auch in den Unterricht integrieren. Benzaldehyd lässt sich allerdings nur per Vakuumdestillation von der gebildeten Benzoesäure abdestillieren. Das ist nichts, was man mal eben so in einer Unterrichtsstunde durchführen kann. Nutzen Sie Ihre alten Lehrbücher aus dem Studium, um geeignete Aufarbeitungsmethoden herauszufinden (z.B. "Organikum").