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Für die in Ihrem Bereich erzeugten Abfälle sind Sie selbst verantwortlich. Die hier gegebenen Hinweise sind deshalb unverbindlich und ohne Gewähr. Sie können mir aber gern Ihre Hinweise oder Fragen rückmelden. Bestehende Entsorgungsregelungen, die Sie mit Entsorgungsbetrieben oder Ihrer Schulverwaltung getroffen haben, haben im Konfliktfall Vorrang vor den hier gegebenen Hinweisen! Bitte beachten Sie die Liste von Chemikalien, die an der Schule nicht (mehr) verwendet werden dürfen!

Entsorgen von Alkoholen

Wassermischbare Alkohole, die in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft sind, dürfen Sie in das Ausgussbecken entsorgen. Für folgende Alkohole trifft das zu:

Bitte beachten Sie:

Geht da sonst noch was?

Nicht mit explizitem "RiSU-Segen" - aber ganz sicher mit dem Einverständnis eines Aufsichtsbeamten können Sie folgende, ebenfalls in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuften leicht abbaubaren Stoffe zumindest in Kleinmengen ebenfalls ins Abwasser entsorgen:

Folgen Sie Ihrem Umweltbewusstsein (und den Auflagen der RiSU, die das nur für WGK-1-Stoffe zulässt), wenn Sie diesen Katalog für sich selbst erweitern wollen.