Über uns

Informieren Sie sich über die ...

  1. Zielsetzung
  2. Angebote
  3. Vorstand
  4. Satzung


1. Zielsetzung Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU

Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU wendet sich an alle Lehrerinnen und Lehrer der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer unabhängig von Schulstufe oder Schultyp.
Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU will:
  • die pädagogische und wissenschaftliche Weiterbildung fördern,
  • die Unterrichtsziele für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer in den Sekundarstufen I und II herausarbeiten,
  • geeignete und praxisnahe Unterrichtsverfahren vorstellen und entwickeln helfen,
  • dafür eintreten, daß Mathematik und Naturwissenschaften im Unterricht und in der Erziehung den Stellenwert erhalten, der ihnen in einer technologisch geprägten Gesellschaft entspricht.
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2. Angebote des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU

Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU veranstaltet:
  • für die Fächer Mathematik, Astronomie, Biologie, Chemie, Informatik und Physik über das Jahr verteilt Vorträge zu konkreten Unterrichtsbeispielen oder naturwissenschaftlichen Experimenten oder zu grundsätzlichen didaktisch-methodischen Fragen des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts, (ab 2002 wird stattdessen - wie bisher schon in den Landesverbänden des Bundesvereins MNU - einmal jährlich ein mehrtägiger Kongress veranstaltet)
  • Exkursionen zu Industriebetrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb und außerhalb Berlins,
  • in Zusammenarbeit mit der Berliner Schulverwaltung ganztägige Seminare zur Lehrerweiterbildung und zur Vorstellung neuer Rahmenpläne.
Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU hält Kontakte:
  • zur Berliner und Brandeburger Schulverwaltung,
  • zu den einschlägigen Fachbereichen der Universitäten in Berlin und Potsdam,
  • zu den fachverbundenen wissenschaftlichen Gesellschaften in der Bundesrepublik.
Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU hat ca. 800 Mitglieder, darunter
  • Lehrerinnen und Lehrer überwiegend der Sekundarstufen I und II sowie
  • Professorinnen und Professoren der Hochschulen.
Der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU bietet
  • jedem die Möglichkeit, seine unterrichtlichen Erfahrungen weiterzugeben,
  • regelmäßig persönliche Einladungen zu allen Veranstaltungen.
  • jedem MNU-Mitglied die kostenlose Teilnahme amjährlich stattfindenden Landeskongress in Berlin
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3. Vorstand

Vorsitz: (komm.)
Dr.-Ing. Thomas Brokate StR
E-Mail: brokate@mnu-bb.de

Schriftführer, Kassenwart:
Dr. Thomas Brokate
E-Mail: brokate@mnu-bb.de

Brandenburg:
N. N.

Internet:
Dr. Thomas Brokate

Aussteller:
Dr. Harald Rehnert
E-Mail: rehnert@mnu-bb.de

Astronomie:
Dietmar Fürst
E-Mail: fuerst@mnu-bb.de

Biologie:
Roswitha Pöhler
E-Mail: poehler@mnu-bb.de

Didaktik der Biologie:
Prof. Dr. Dirk Krüger
E-Mail: dkrueger@mnu-bb.de
Internet: www.fu-berlin.de/biologiedidaktik/homepagekrueger.htm

Chemie:
Petra Fröhlich
E-Mail: froehlich@mnu-bb.de

Informatik:
Prof. Dr. Carsten Schulte
E-Mail: schulte@inf.fu-berlin.de

Mathematik:
Prof. Dr. Brigitte Lutz-Westphal
E-Mail: brigitte.lutz-westphal@math.fu-berlin.de

Physik:
Gunther Wapler
E-Mail: wapler@mnu-bb.de

Christian Glagow
E-Mail: glagow@mnu-bb.de

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4. Satzung
des Berlin-Brandenburger Landesverein des Deutschen Vereins zur Föderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e.V.

(Beschlossen in der Mitgliederversammlung zu Berlin am 18. September 2008)

als PDF-Datei MNU_BB_Satzung08.pdf (65 KByte)

  1. Name und Sitz:
    Der Verein trägt den Namen "Berlin-Brandenburger Landesverein des Deutschen Vereins zur Föderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e.V." (im Folgenden "Berliner-Brandenburger Landesverein MNU" genannt). Sein Sitz ist Berlin. Er wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.
  2. Zweck des Vereins:
    Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck des Berlin-Brandeburger Landesvereins MNU ist die Förderung der mathematischen und naturwissenschaftlichen Bildung. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein
    • die Ziele herausarbeitet, die dem mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht in einer sich wandelnden Welt zu setzen sind,
    • die Verfahren des Unterrichts zur Erreichung dieses Zieles entwickelt und ausbaut,
    • dafür eintritt, dass Mathematik, die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik sowie Fragen der Informatik, Technik und verwandter naturwissenschaftlicher Fächer an den Schulen in den Ländern Berlin und Brandenburg den ihrer Bedeutung angemessenen Rang erhalten und dass der Unterricht in diesen Fächern dem jeweiligen Stand der fachdidaktischen und -methodischen Entwicklung entspricht,
    • zur Verwirklichung dieser Ziele Vortragsveranstaltungen und Tagungen zur Aus- und Fortbildung von Lehrern durchführt sowie Stellungnahmen für Entscheidungsträger im Bildungsbereich erarbeitet.
  3. Mitgliedschaft und Gliederung des Vereins:
    • Alle Mitglieder des Deutschen Vereins zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e.V. (nachstehend Förderverein MNU genannt), die in Berlin oder Brandenburg ihren Dienstort haben, sind zugleich Mitglieder des Berlin-Brandeburger Landesvereins MNU. Auf Antrag kann ein Mitglied des Fördervereins MNU stattdessen in demjenigen Landesverein des Fördervereins MNU Mitglied sein, in dem sein Erstwohnsitz liegt. Bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehende Zuordnungen der Mitglieder zu Landesvereinen bleiben bestehen, sofern das Mitglied keine Änderung beantragt. Anträge auf Änderung der Zuordnung zu einem Landesverein sind an den Bundes-Geschäftsführer zu richten. Der Austritt muss gemäß der Satzung des Fördervereins MNU erklärt werden.
    • Mitglieder mit besonderem Status sind alle, die am 14.02.2007 Mitglied im "Berliner Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts" waren, ohne gleichzeitig Mitglied im Förderverein MNU zu sein. Der Austritt von Mitgliedern mit besonderem Status kann nur zum Ende des Geschäftsjahres (siehe § 10) erfolgen und muss dazu dem Vorstand des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU bis zum 1. Dezember des Geschäftsjahres schriftlich gemeldet werden.
    • Die Mitglieder des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU können Bezirksgruppen bilden.
  4. Gemeinnützigkeit:
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Verhältnis zum Förderverein MNU:
    Im Rahmen seiner Ziele und Aufgaben arbeitet der Berliner Landesverein MNU mit allen übrigen Landesvereinen und dem Bundesvorstand des Fördervereins MNU zusammen. Der Bundesvorstand unterstützt den Berlin-Brandenburger Landesverein in seiner satzungsgemäßen Arbeit. Dazu berichtet der Vorstand des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU mindestens einmal jährlich dem Bundesvorstand und dem Hauptausschuss (gemäß MNU-Satzung § 4 Abs. 5 bestehend aus den Landesvereinsvorsitzenden und weiteren Mitgliedern) über die Arbeit und die Entwicklungen im Berlin-Brandenburger Landesverein MNU. Ebenfalls einmal jährlich legt er dem Bundesvorstand Rechenschaft über die Finanzen des Landesvereins ab.
  6. Vorstand:
    Die Geschäfte des Landesvereins werden von dem geschäftsführenden Vorstand wahrgenommen. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und den Fachbeisitzern.(1) Es ist anzustreben, dass die unter § 2 Nr. 3 genannten Fächer jeweils durch einen Fachkollegen als Fachbeisitzer vertreten werden. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung - auf Antrag in getrennten Wahlgängen - jeweils für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der geschäftsführende Vorstand führt die Geschäfte des Landesvereins. Er bereitet die Landesvereinstagungen und die Mitgliederversammlung des Landesvereins vor und führt deren Beschlüsse aus. Er erarbeitet Vorlagen für Resolutionen und Stellungnahmen in Abstimmung mit dem Bundesvorstand. Er betreibt die Öffentlichkeitsarbeit des Landesvereins und unterstützt ggf. Bezirksgruppen in seinem Gebiet bei ihrer Tätigkeit im Sinne der Vereinssatzung. Der Vorsitzende des Landesvereins ist nach § 4 Abs. 5 der Satzung des Fördervereins MNU ex officio Mitglied des Hauptausschusses. Sowohl der Vorsitzende als auch der Geschäftsführer vertreten ihren Landesverein einzeln oder zusammen nach außen.
  7. Mitgliederversammlung des Landesvereins:
    Eine Mitgliederversammlung des Berlin-Brandeburger Landesvereins MNU wird jährlich einberufen. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens 30 % der Mitglieder ist darüber hinaus eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Landesvereins einzuberufen. Führt der geschäftsführende Vorstand des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU seine Geschäfte nicht ordnungsgemäß im Sinne dieser Satzung, so kann der Bundesvorstand des Fördervereins MNU eine außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zweck der Neuwahl einberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung kann im Rahmen der Fortbildungs-Tagung des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU stattfinden. Im Rahmen der Landesvorschriften zur Fortbildung und der Gewährung von Sonderurlaub für Fortbildung wird eine Tagung pro Jahr angestrebt. Die Einladung mit Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt rechtzeitig, d. h. mindestens 14 Kalendertage vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich oder über die aktuellen, verfügbaren Kommunikationsmedien. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und beschließt über seine Entlastung für die Geschäftsführung. Sie kann Beschlüsse im Rahmen der Ziele des Vereins fassen. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschluss nicht zu Stande gekommen.
  8. Beitragsregelung:
    Für die Mitglieder gemäß § 3 Abs. 1 erhebt der Berlin-Brandenburger Landesverein MNU keinen Beitrag. Für die Mitglieder mit besonderem Status gemäß § 3 Abs. 2 erhebt der Berlin-Brandenburger Landesverein einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt.
  9. Wahlen:
    Wahlen erfolgen auf Antrag geheim. Im ersten Wahlgang ist ein Bewerber gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wird ein solches Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, bei dem der Bewerber mit der größten Stimmenzahl gewählt ist.
  10. Geschäftsjahr:
    Geschäfts- und Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Der Geschäftsführer des Berlin-Brandeburger Landesvereins MNU erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Kassenbericht und legt ihn der Mitgliederversammlung vor. Der Bericht wird von zwei Kassenprüfern geprüft. Die Wahlperiode der von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer beträgt 2 Jahre. Der geprüfte Kassenbericht wird dem Bundesgeschäftsführer zugeleitet.
  11. Inkrafttreten:
    Die Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung auf der Mitgliederversammlung des Berlin-Brandenburger Landesvereins MNU in Kraft. Sie wird den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gemacht.
  12. Satzungsänderungen und Auflösungsfall:
    Über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn sie als Punkte der Tagesordnung zugleich mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekanntgegeben sind. Die Auflösung des Landesvereins Berlin-Brandenburg bedarf der Zustimmung des Bundesvorstands des Fördervereins MNU. Für einen Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das eventuell vorhandene Vereinsvermögen dem gemeinnützigen Deutschen Verein zur Förderung des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts e.V. (Förderverein MNU) zu.

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